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  • Warum eine Genossenschaft für die ALTE MU?
    Menschen und Unternehmen gründen Genossenschaften, weil sie so gemeinsame Ziele leichter erreichen, ohne dabei die eigene Selbstständigkeit aufzugeben. Gemeinsam können in einer Genossenschaft Aufträge bearbeitet werden, die für ein einzelnes Unternehmen zu groß oder zu komplex wären. Mit der ALTEN MU eG möchten wir nichts geringeres als das Kreative Dorf in der Stadt Sanieren, Um- und Neubauen und es für die nächsten 99 Jahre sichern! Die ALTE MU Genossenschaft ermöglicht: - Teilhabe und Mitbestimmungsrecht: Die Generalversammlung entscheidet gemeinschaftlich über die Zukunft der ALTEN MU - Demokratie (1 Stimme pro Kopf): Die ALTE MU bleibt niedrigschwellig, unabhängig von der Summe der erworbenen Anteile hat jede:r eine Stimme. - Selbstverwaltung und Selbstförderung: Gemeinsam machen wir es möglich, dieses Filetgrundstück in der Kieler Innenstadt als offenen, kulturellen und inspirierenden Ort für die Zivilgesellschaft zu erhalten!
  • Wie ist die ALTE MU eG aufgebaut?
    Unsere Genossenschaft besteht aus: a) Generalversammlung b) Vorstand c) Aufsichtsrat Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat kontrolliert und berichtet der Generalversammlung. Mehr Informationen zu den Organen unserer Genossenschaft und deren Aufgaben findest du in unserer Satzung in den Paragraphen §19-§21.
  • Was muss ich tun, um Genoss*in zu werden?
    Hier findest du einen Antrag auf Mitgliedschaft. Sende ihn ausgefüllt an: ALTE MU eG, c//o ALTE MU, Lorentzendamm 6-8, 24103 Kiel. Unser Vorstand nimmt Kontakt zu dir auf und bestätigt dir deine Mitgliedschaft. Fällig werden dann 600€ für den Pflichtanteil, dafür wirst du Mitglied und erhältst eine Stimme in der Generalversammlung. Mitglied werden können nach unserer Satzung §2(1,2): natürliche Personen (Menschen) juristische Personen (Vereine, GmbHs, GbRs etc.) Mitglieder sind durch den Zweck der Genossenschaft förderbar. Förderbar sind in diesem Sinne jene Mitglieder, die beispielsweise Räume nutzen, aktiv die Angebote der ALTEN MU gestalten oder Interesse am Wohnprojekt bekunden.
  • Und was muss ich tun, um Räume in der ALTEN MU zu mieten?
    Zur Zeit läuft die Vermietung von Räumen noch über den ALTE MU Impuls-Werk e.V., der wird aber so schnell wie möglich abgelöst. Bis dahin lohnt es sich, schon mal Genoss:in zu werden, damit zum Zeitpunkt des Übergangs dann alles flutscht. Wir werden natürlich auch in Zukunft an unserem solidarischen Mietprinzip (Non-Profit, StartUps, Etablierte) festhalten. Die Miete bzw. die Nutzung von Räumen wird zukünftig wahrscheinlich an die Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile geknüpft. Gemäß unserer Satzung wollen wir hierfür eine Richtlinie aufstellen. Wieviele Genossenschaftsanteile pro Raum oder Quadratmeter das sein werden, wer wieviel aufbringen muss, wird zurzeit noch entwickelt. Wir sind immer auf der Suche nach Partner*innen, die uns bei der Finanzierung unterstützen wollen. Aktuell führen wir noch keine Liste für das Wohnprojekt. Es lohnt sich aber dennoch, jetzt schon Genoss*in zu werden um den Prozess unterstützen und aktiv mitgestalten zu können.
  • Was ist der Unterschied zwischen investierenden und ordentlichen Mitgliedern?
    Investierende Mitglieder haben keine Stimme in der Generalversammlung, aber ihre Anteile können verzinst werden. Investierende Mitglieder müssen laut unserer Satzung vom Vorstand und Aufsichtsrat bestätigt werden. Dagegen sind Nutzende und ordentliche Mitglieder im Sinne des Zwecks der Genossenschaft förderfähig [Satzung §2(3); §11]. Sie haben ein Stimmrecht in der Generalversammlung. Sie nutzen die Leistungen der Genossenschaft aktiv oder arbeiten aktiv mit, zum Beispiel in festen Arbeitsgemeinschaften der eG oder sie möchten die Leistung der Genossenschaft in Zukunft nutzen zum Beispiel im Bereich Wohnen. Sie unterstützen die Vision und die Ziele der ALTEN MU. Unsere Satzung macht es möglich, unter Zustimmung des Vorstandes und des Aufsichtsrates investierende Mitglieder aufzunehmen [Satzung §3(1)]. Investierende Mitglieder ermöglichen es Genossenschaften, zum Teil größere Summen an Eigenkapital aufzubringen, als ihre Mitglieder aufbringen können. Du fragst dich, welche Mitgliedschaft für dich die beste ist? Unser Vorstand freut sich auf deine Nachfragen: vorstand@altemu-eg.de
  • Was ist ein Solidaritätsanteil?
    Der Vorstand kann eine Nutzung ohne die erforderlichen Geschäftsanteile zulassen, wenn ein anderes Mitglied eine entsprechende Anzahl weiterer Geschäftsanteile als Ersatz für diese erforderlichen Geschäftsanteile zur Verfügung stellt [Satzung §12(4)]. Diese Anteile, die von dem Mitglied für eine Person oder ein Projekt gezeichnet werden, heißen Solidaritätsanteile. Solidaritätsanteile sind also eine tolle Sache, um einzelne Projekte direkt zu unterstützen. Das Besondere am Solidaritätsanteil ist, dass das Mitglied, das ihn zeichnet, tatsächlich alle Rechte an dem Anteil aufgibt. Du möchtest einen Solidaritätsanteil zeichnen und so Projekte der ALTEN MU unterstützen? Komm gerne auf uns zu: vorstand@altemu-eg.de
  • Welche weiteren Möglichkeiten der Unterstützung habe ich?
    Nachrangdarlehen geben für soziales Investment Nachrangige Darlehen werden für die eG eigenkapitalähnlich behandelt. Nachrangdarlehen verzinst die eG mit einem Zinssatz von 0,5 % pro Jahr. Diese Darlehen sind geeignet für Unterstützer*innen, die sich nicht direkt in der Genossenschaft engagieren möchten, aber insbesondere beim Aufbau – auch mit größeren Summen - helfen möchten. §21B-Mitgliederdarlehen geben Mitgliederdarlehen können von ordentlichen und investierenden Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen laut Genossenschaftsgesetzt (GenG) nur zweckgebunden für Investitionen in das Anlagevermögen eingesetzt werden und sind auf jeweils 25.000 EUR begrenzt. Neben der Verwendung für die unmittelbaren Bauinvestitionen ab 2024, benötigen wir schon jetzt deine Unterstützung für die Finanzierung der HOAI Fachplanungsleistungen (z.B. Tragwerk, Schallschutz oder Freianlagenplanung). Ein Mitgliederdarlehen bietet dir auch als ordentliches Mitglied die Möglichkeit einer Verzinsung.
  • Wie kann ich MU machen und mich weiter beteiligen?
    1. Du möchtest aktiv mitmischen und Teil unserer kleinen Demokratie werden? Werde Genoss:in! 2. Du findest die ALTE MU super, möchtest uns und die Projekte hier vor Ort unterstützen, hast aber lieber deine Ruhe? Werde investierende Genoss:in oder zeichne einen Solidaritätsanteil! Sende uns gerne eine Mail an vorstand@altemu-eg.de 3. Dich interessiert die Mitarbeit am kulturellen Programm der ALTEN MU und du möchtest die Kultur hier vor Ort unterstützen? Werde Mitglied im ALTE MU Impuls-Werk e.V.! 4. Dich interessiert unser zukünftiges Wohnprojekt? Werde Genoss:in und sprich uns an, diesen Raum möchten wir gemeinsam mit dir bespielen!
  • Wie viel Platz gibt es für Wohnen und Wirken insgesamt und welche Kosten kommen auf mich zu?
    Insgesamt umfasst die Liegenschaft eine Grundstücksfläche von 7.684 m². Davon werden aktuell 3.453 qm für das Wirken des Kreativzentrums von über 40 Projekten genutzt. Nach dem Umbau soll die Fläche für Wirken 4.142 qm betragen und weiterhin Platz für mind. 40 Projekte bieten. Aktuell gibt es keinen Wohnraum. In Zukunft wollen wir aber 6.214 qm Fläche für Wohnen umnutzen, aufstocken, sanieren und neu bauen. Dabei sehen die Planungen vor, eine Zielgröße von insgesamt 6.500 m² Bruttogeschossfläche (BGF) an Wohnfläche zu schaffen und auf diese Cluster-, Atelier- und Studierendenwohnen anzubieten. Pro genutztem, angemieteten Quadratmeter werden wir qm-bezogene Genossenschaftsanteile als Pflichtanteile einfordern. Dafür wollen wir in der Generalversammlung einen Verteilungsschlüssel beschließen.
  • Wie hoch wird die Miete sein?
    Als Genossenschaft schließen wir in Zukunft Nutzungsverträge mit unseren Mitgliedern. Deshalb nennen wir die Miete dann Nutzungsentgelt. Aktuell kalkulieren wir mit kostendeckenden Mieten von 6,80-10,50 € pro Quadratmeter (netto, kalt).
  • Kann mein*e Partner*in später dazu ziehen? Braucht der-/ diejenige auch einen Genossenschaftsanteil?
    Ja, dein*e Partner*in kann später dazu ziehen. Für die Zeichnung der Genossenschaftsanteile zur Finanzierung einer Wohnung reicht es, wenn eine Person diese Anteile zeichnet.
  • Wie ist es bei Familien? Müssen alle Familienmitglieder einen Genossenschaftsanteil zeichnen oder nur Volljährige?
    Eine Person, die die quadratmeterbezogenen Genossenschaftsanteile für den Wohnraum ihrer Familie zeichnet, reicht aus. Darüber hinaus können weitere volljährige Familienmitglieder selbstverständlich Mitglied der Genossenschaft werden. Minderjährige können Genossenschaftsanteile durch ihre Eltern zeichnen lassen.
  • Ist die Größe meiner Wohneinheit abhängig von der Menge meiner Genossenschaftsanteile?
    Ja. Es müssen quadratmeterbezogene Anteile für die Wohneinheiten gezeichnet werden. Das bedeutet, je mehr Fläche du bewohnen möchtest, desto mehr Anteile musst du zeichnen.
  • Wie groß ist eine Cluster-Wohnung und wie viele Menschen leben innerhalb einer Cluster-Wohnung?
    Wir möchten zukünftig Cluster-Wohnungen für ca. 6 bis 13 Personen anbieten. Wie groß die Wohnungen und Wohngruppen am Ende wirklich sind, ist abhängig von den Ergebnissen der Wohn-Workshops zur Gestaltung der Wohneinheiten und den Wünschen der Beteiligten. Die Größe der Cluster-Wohnungen ist abhängig davon, wie viele Erwachsene und Kinder in ihr leben und wie viel Individualraum innerhalb der Cluster-Wohnung gewünscht ist. Die größtmögliche Cluster-Wohnung, die wir planen können, ergibt sich aus der Größe eines Stockwerks und beträgt ca. 420 m2 Turm?
  • Was ist der Unterschied zwischen Cluster- und Atelierwohnen?
    In einer Clusterwohnung sind mehrere kleinere und voneinander unabhängige Wohneinheiten mit einer kleinen Küchenzeile und einem eigenen Bad größeren Gemeinschaftsbereichen zugeordnet. Daher kann durch das Teilen von großzügigen Infrastrukturen wie beispielsweise einer großen Gemeinschaftsküche, einer Sauna etc. oder Konsumgütern ein hoher Wohn- und Lebensstandard zu einem soliden Mietzins ermöglicht werden. In einer Atelierwohnung können Wohnen und Arbeiten miteinander kombiniert werden. Zusätzlich soll über diese Wohnform ein Austausch zwischen externen Kreativschaffenden und der Community vor Ort geschaffen werden. Die Atelierwohnungen, die als Einzelapartments für 1-2 Personen geplant sind, sind mit eigener Küche und Bad ausgestattet.
  • Spielt mein Alter eine Rolle für meinen Einzug in das Projekt?
    Nein, wir möchten gerne Menschen jeden Alters in unserem Projekt vertreten sehen und darauf achten, eine möglichst ausgewogene Mischung der Altersgruppen zu generieren.
  • Wie setzen sich die Wohngruppen zusammen?
    Die Wohngruppen setzen sich aus Interessierten zusammen, die Lust darauf haben, gemeinsam zu wohnen. Dafür bieten die Wohnworkshops Raum, andere Interessierte kennenzulernen, Wohngruppen zu bilden und die zukünftigen Wohneinheiten gemeinsam und mit dem Projektentwicklungsteam zu planen. Wie die Zusammensetzung innerhalb einer Wohneinheit aussieht oder wie groß eine Wohngruppe in einer Cluster-Wohnung ist, ist abhängig davon, wer miteinander zusammen wohnen möchte.
  • Sind Haustiere innerhalb der Cluster-Wohnungen erlaubt?
    Grundsätzlich ist das Halten von Haustieren nicht verboten, solange die Tierhaltung in einem zumutbaren Rahmen bleibt. In den einzelnen Clusterwohnungen muss sich jeweils die darin lebende Wohngemeinschaft entscheiden, ob sie mit Haustieren leben möchte oder nicht.
  • Welche Ausstattung haben die Wohnungen und das Projekt ALTE MU?
    Alle Wohneinheiten sind mit allen notwendigen Anschlüssen, Leitungen, Bodenbelägen (dazu gibt es Bemusterungspläne, aus denen ausgewählt werden kann) und weißen Wänden ausgestattet. Die Cluster-Wohneinheiten werden ausgestattet mit: WC, Dusche, Waschbecken in den Individualbereichen WC, Wanne, Waschbecken und Anschluss für Waschmaschinen in den Gemeinschaftsbereichen Küchenzeilen in den Individualbereichen Küchenzeilen in den Gemeinschaftsbereichen optional möblierte Wohnbereiche (Entscheidung liegt bei Wohngruppe) Anschluss für WLAN teilweise Balkon im Kopfbau Die Atelierwohnungen und Studierendenwohnungen werden ausgestattet mit: WC, Dusche, Waschbecken in den Individualbereichen Küchenzeilen in den Individualbereichen Küchenzeilen in den Gemeinschaftsbereichen optional möblierte Wohnbereiche Anschluss für WLAN Abhängig von der Gesamtfinanzierung werden wir voraussichtlich eine vollständige Möblierung für die Studierendenwohnungen anbieten. Folgende Ausstattungsteile sind für alle Wohnformen geplant und zum Teil inklusive: Dachterrassen Mitnutzung der Community-Flächen für Zusammenkünfte auf Antrag Car-Sharing Bike-Sharing optional Luxuselemente wie beispielsweise Saunen oder Sporträume sind denkbar, aber eine Frage der Kosten und der Wünsche aller Beteiligten Option zur Mitnutzung der Gemeinschaftswerkstatt Option zur Mitnutzung der Coworking Kitchen
  • Besteht eine Abgrenzung von Wohnen zum Arbeiten/Wirken?
    Die ALTE MU lebt davon, ein Begegnungsort zu sein - daher ist eine starke Durchmischung von Wohnen und Wirken gewünscht. Um diese Durchmischung anzuregen, werden unter anderem Angebote entwickelt, die den Wohnenden die Nutzung von Arbeitsräumen, Werkstätten etc. vergünstigt ermöglichen. Abgrenzung von Wohnen und Wirken, insbesondere aufgrund von Lärmschutz, ist durch die räumliche Trennung von Räumen für Wirken – welche in den unteren Etagen der ALTEN MU verortet sind – und Räumen für Wohnen – welche in den oberen Stockwerken geplant sind – gewährleistet. Die Wohnbereiche sind der Öffentlichkeit zukünftig nicht zugänglich. Außerdem sind Außenflächen auf einigen der Dächer der ALTEN MU geplant, die nur der Community und/oder den Bewohnenden zugänglich sind, um Privatsphäre zu generieren.
  • Liegt der Fokus des Projektes nur auf der Kunst- und Kreativszene?
    Nein. Wir möchten in der ALTEN MU die Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten und Kultur kombinieren. Durch die Historie des Ortes – die ALTE MU ist die ehemalige Kunsthochschule der Stadt Kiel – haben sich zunächst Menschen aus der Kunst- und Kreativszene den Ort angeeignet und gemeinsam eine Vision für die nächsten 99 Jahre entwickelt. In Zukunft möchten wir diesen langjährigen Wegbereiter*innen und auch neuen Projekten Raum bieten. Gleichzeitig soll sozialgerechter Wohnraum in Kieler Innenstadtlage entstehen. Dafür möchten wir allen Menschen, die Freude am gemeinsamen Wohnen haben und unser Werteverständnis teilen, zum gemeinsamen Gestalten des Wohnraums ermutigen.
  • Muss ich gleichzeitig wohnen und wirken?
    Nein, du kannst auch nur den Wohnraum beanspruchen oder ausschließlich den Wirk-Raum für das kreative Arbeiten nutzen. Dennoch besteht bei gemeinschaftlichen Wohnprojekten dieser Art natürlich der Wunsch, dass Wohnende und Wirkende den Ort in Einklang beleben. Wir glauben zudem, dass du immer etwas bewirkst, wo du wohnst.
  • Liegen die behördlichen Genehmigungen schon vor?
    Wir haben die Verlängerung unseres Bauvorbescheides beantragt, eine Bauantragsstellung für die tatsächliche Umsetzung des Vorhabens planen wir für 2024. Im April 2022 haben wir einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Land Schleswig-Holstein für die Nutzung des Grundstücks für die nächsten 99 Jahre unterschrieben. Dieser Vertrag macht uns das Planen überhaupt erst möglich und zeigt den politischen Willen, das Projekt und dessen Entwicklung zu unterstützen.
  • Wie steht es um die Barrierefreiheit?
    Bei der Planung achten wir darauf, dass alle partizipieren können und ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu ermöglichen.
  • Welches Energiekonzept gibt es?
    Ein detailliertes Energiekonzept muss noch mit der Fachplanung ausgearbeitet werden. Zusätzlich planen wir eine frühzeitige und enge Zusammenarbeit mit einem Energieberater. Aktuell ist die ALTE MU an das Fernwärmenetz angeschlossen. In der Zukunft wollen wir in regenerative Energien investieren (u.a. Photovoltaik).
  • Wie viele Etagen Cluster-Wohnungen gibt es?
    Nach aktuellem Planungsstand haben wir insgesamt fünf Etagen Cluster-Wohnungen.
  • Wie viel Beteiligung ist innerhalb des Projekts und auch innerhalb der Cluster erwünscht?
    Wir wünschen uns zukünftige Bewohner*innen mit Interesse an dem Projekt ALTE MU. Alle Menschen können sich in dem Maße in die Community einbringen, wie es für sie möglich ist – es gibt keinen Zwang zur Beteiligung. Die Bewohnenden sind durch ihren Genossenschaftsanteil Teil der Community und können über das Projekt ALTE MU im Rahmen der Generalversammlung der Genossenschaft mitentscheiden. Für die Beteiligung innerhalb der Wohngruppen sind von den Wohngemeinschaften individuelle Parameter für ein harmonisches Zusammenleben aufzustellen.
  • Wie kann ich mitmachen und Kontakt zu anderen Interessierten aufnehmen?
    Im Anschluss an die vier Informationsveranstaltungen zum Wohnen in der ALTEN MU finden regelmäßig Workshops zum Kennenlernen der Interessierten am Wohnprojekt, zur Findung der Wohngruppen und zum gemeinsamen Planen mit der Projektentwicklung statt. Diese Treffen werden teilweise vor Ort stattfinden, teilweise online oder als Hybridveranstaltungen. Alle Menschen, die Lust haben, sich zu beteiligen und ein Interesse am Mitplanen haben, können sich zu diesen Veranstaltungen über wohnen@altemu-eg.de anmelden und einen monatlichen Beitrag leisten, um ihre zukünftige Wohnung in der ALTEN MU mitzugestalten. Außerdem haben wir ein Profil bei www.bring-together.de. Auf dieser Plattform kannst du dich mit anderen Personen vernetzten, die Lust auf gemeinschaftliches Leben haben. Um auf dem aktuellen Stand der Wohnworkshops und dem Projekt ALTE MU zu bleiben, kannst du dich für den Newsletter und den Wohnverteiler anmelden unter: www.altemu-eg.de/newsletter.
  • Wie zeitintensiv sind die Beteiligungsformate?
    Es werden Workshops mit unterschiedlicher Intensität stattfinden. Dabei kommen wir bei großen Formaten wie dem Kennenlernwochenende für 2 ganze Tage zusammen, um gemeinsam an Konzepten zu tüfteln, manche Veranstaltungen nehmen dann aber vielleicht auch nur 1 Stunde in Anspruch. Beteiligungsformate werden frühzeitig über den Wohnverteiler kommuniziert. Von März - Mai haben wir ein Beteiligungsformat geplant, welches größtenteils in Eigenregie durchgeführt wird und die regelmäßige Arbeit in Kleingruppen beinhaltet. In 4 Arbeitsgruppen Wohnen, Sharing, Konfliktmanagement, Öffentlichkeit & Privatsphäre sollen in 12 Wochen die jeweiligen Themen ausgearbeitet und somit eine Grundlage für die weitere Planung der Projektentwicklung geschaffen werden. Für die Gruppenarbeit schätzen wir den Arbeitsaufwand in diesen 12 Wochen auf insgesamt etwa 24 Stunden ein.
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